Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Vortrag und News

Am 23.01.2024 haben wir eine sehr erfolgreiche Online-Information durchführen können. Danke für Ihr Interesse und die anschließende rege genutzte Fragerunde. Leider zeigte sich hier, dass das komplexe Werk der BEG noch erläuterungsbedarf hat. Im Weiteren finden Sie den Vortrag und einige Informationen zu Fragen, die schon geklärt werden konnten.

Eine Frage war, ob bei Einbau einer Biomasseanlege die ggf. schon vorhandenen Anlagen zur Nutzung von regenerativen Energien (Solarthermie, PV … usw,) für den Geschwindigkeitsbonus angerechnet werden können ?

Nach telef. Rücksprache mit der KfW (schriftliche Bestätigung steht noch aus) können vorhandene Anlagen für den Nachweis, dass die Trinkwasserbereitung bilanziell über die regenerative Alternative gedeckt wird genutzt werden.

Kumulierung von Förderungen

Mit der am 01.01.2024 in Kraft getretenen Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 29.12.2023) wurde das Kombinationsverbot der BEG EM mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – WG und NWG (BEG WG/BEG NWG) aufgehoben. Bislang war eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Stufen nur in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben möglich, d. h. eine erneute Antragstellung war erst nach Abschluss des Vorhabens und nach Einreichung des Verwendungsnachweises zulässig. Die Möglichkeit zur Kombination gilt rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind. Die Neuregelung gilt auch für aufeinanderfolgende Vorhaben, für welche ein Antrag bereits im Jahr 2023 gestellt wurde. Eine Anpassung der Richtlinien BEG WG und BEG NWG (Ziffer 8.6 "Kumulierungsverbot, Kombination mit anderen Förderprogrammen") ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Die Aufhebung des Kombinationsausschlusses wird über die jeweiligen Merkblätter in Abstimmung mit dem BMWK geregelt. Die angepassten Merkblätter und die Infoblätter zur Antragstellung mit Stand 02/2024, gültig ab 05.02.2024, werden wir Ihnen bis zum 29.01.2024 im KfW-Partnerportal zur Verfügung stellen.

Antrags- und Bewilligungspause für KTF- Förderprogramme des BMWK ist aufgehoben

Das BMWK hat die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, die am 1. Dezember 2023 zentral für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden ist. Diese Antrags- und Bewilligungspause war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 erforderlich. Damit können wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt werden. Außerdem können bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung beschieden werden. Dies betrifft im Einzelnen die Förderprogramme folgender Titel:

  1. Nationale Klimaschutzinitiative
  2. Beratung Energieeffizienz
  3. Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe
  4. Programme und Maßnahmen der Energiewende in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strom und Netze, Digitalisierung und Energieinfrastruktur
  5. Aufbauprogramm Wärmepumpe
  6. Serielle Sanierung
  7. Transformation Wärmenetze
  8. Zuschüsse für den Betrieb dekarbonisierter Wärmeinfrastrukturen
  9. Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion
  10. Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie
  11. DEU-FRA-Projekte IPCEI Wasserstoff
  12. Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft – Internationale Kooperation
  13. Wasserstoff
  14. Dekarbonisierung der Industrie
  15. Mikroelektronik für die Digitalisierung
  16. Klimaneutrales Schiff
  17. Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher

Die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (BEG) war von der Antrags- und Bewilligungspause ausgenommen; hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden.

Ankündigung von Neu-Erscheinungen (DIN-Normen und Normentwürfe)

DIN EN 88-1
Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Gasbrenner und Gasgeräte – Teil 1: Druckregler für Eingangsdrücke bis einschließlich 50 kPa
 

DIN EN 88-2
Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Gasbrenner und Gasgeräte – Teil 2: Druckregler für Eingangsdrücke über 50 kPa bis einschließlich 500 kPa

DIN EN 88-3
Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Gasbrenner und Gasgeräte – Teil 3: Druck- und/oder Durchflussregler für Eingangsdrücke bis einschließlich 500 kPa, elektronische Ausführung

DIN EN 125
Flammenüberwachungseinrichtungen für Gasgeräte – Thermoelektrische Zündsicherungen

DIN EN 161
Automatische Absperrventile für Gasbrenner und Gasgeräte

DIN EN 1993-3 (Entwurf)
Eurocode 3 – Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Teil 3: Türme, Maste und Schornsteine

DIN EN 1993-4-2 (Entwurf)
Eurocode 3 – Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Teil 4-2: Tankbauwerke

DIN EN 16304
Automatische Abblaseventile für Gasbrenner und Gasgeräte

DIN EN 16678
Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Gasbrenner und Gasbrennstoffgeräte – Automatische Absperrventile für einen Betriebsdruck über 500 kPa bis einschließlich 6300 kPa

DIN 16833
Rohre aus Polyethylen erhöhter Temperaturbeständigkeit (PE-RT) – PE-RT Typ I und PE-RT Typ II – Allgemeine Güteanforderungen, Prüfung

DIN EN 24185
Durchflussmessung von Flüssigkeiten in geschlossenen Leitungen - Wägeverfahren

 

Anlagen:

Dateien:        2024-01-23_BEG vom 2023-12-29.pdf

                     beg_merkblatt_allgemein_antragstellung.pdf

                     KfW-Info_25_01_2024.pdf